Veranstaltung: | digitale Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Wahlen |
Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 08.12.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.12.2020, 10:56 |
W1: Wahlordnung zur ergänzenden Briefwahlordnung
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
(1) Die Wahlordnung für ergänzende Briefabstimmungen bezieht sich auf
Satzungsänderungen sowie Personenwahlen zu Parteiorganen, die auf einer
digitalen Mitgliederversammlung nicht dem Parteienrecht entsprechend
abschließend durchgeführt werden können und deshalb einer ergänzenden
Briefabstimmung bedürfen.
(2) Die digitale Mitgliederversammlung trifft mit Hilfe eines digitalen
Abstimmungstools ein Meinungsbild über eine Satzungsänderung bzw. Personenwahl.
Dieses Meinungsbild wird in der Briefabstimmung zur einfachen Schlussabstimmung
(ja/nein/Enthaltung) gestellt.
§2 Durchführung
(1) Die Mitgliederversammlung des Gemeindeverbandes wählt eine*n Wahlleiter*in
sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in. Die Wahlleitung ist
gesamtmindestquotiert.
(2) Die Wahlhelfer*innen werden von der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der ergänzenden
Briefabstimmung zugeordneten Mitgliederversammlung wahlberechtigt waren.
(3) Die Geschäftsstelle versendet spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach der
Mitgliederversammlung des Gemeindeverbandes an alle wahlberechtigten Mitglieder
des Gemeindeverbandes die (Brief-)Wahlunterlagen.
Der Inhalt der Briefwahlunterlagen – Jedes Mitglied erhält:
- einen Stimmzettel pro Abstimmung
- einen Wahlumschlag pro Abstimmung
- eine eidesstattliche Erklärung
- einen Rückumschlag
- ein Anschreiben und eine Anleitung
(4) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang eröffnet.
(5) Der bzw. die Stimmzettel ist/sind auszufüllen. Jeder Stimmzettel darf
ausschließlich in den für die Abstimmung vorgesehenen Wahlumschlag gelegt
werden. Dieser ist zu verschließen. Alle Wahlumschläge sind dann zusammen mit
der unterschriebenen persönlichen Versicherung im zur Verfügung gestellten
Rücksendeumschlag zurückzuschicken.
(6) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist der 29.Dezember 2020 18 Uhr
nach Versendung der Briefwahlunterlagen.
§3 Auswertung
(1) Die Briefabstimmung ist am 1.-5. Werktag nach dem Einsendeschluss durch
Wahlleitung und Wahlhelfer*innen auszuzählen.
(2) Bei der Auszählung sind festzustellen:
- die Zahl der versandten Abstimmungsunterlagen,
- die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht zurückgelaufenen
Abstimmungsbriefe,
- die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare,
- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsformulare,
- die Zahl der auf eine Urabstimmungsfrage entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen.
(3) Nur Abstimmungsformulare, denen eine gültige, unterschriebene persönliche
Versicherung beigefügt ist, sind gültig. Nur die Stimmzettel, die im jeweils
zugeordneten Wahlumschlag liegen, sind gültig.
(4) Soweit nicht anders vorgesehen, ist der Abstimmungsgegenstand positiv
entschieden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.
(5) Das Ergebnis der Briefwahl(en) ist nach Abschluss der Auszählung
unverzüglich zu veröffentlichen.
(6) Die Abstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des
Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in
geeigneter Form zu dokumentieren.
§4 Inkrafttreten
Diese Wahlordnung tritt am 15.Dezember 2020 durch Beschluss der Mitglieder-
versammlung in Kraft.
Begründung
Infolge des Gesetzes über Maßnahmen (…) zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, ist es auch Parteien seit Oktober erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Da die Wahl des Vorstands sowie Satzungsänderungen nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich sind, möchte der Vorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl organisieren. Den Gesetzestext findet ihr unter https://www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/BJNR057000020.html.